Corona - Neue Soforthilfen BaWü und Bund

Neue Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg, die NICHT zurückzuzahlen sind 24.03.2020 by hnowatzki

Hier geht es zu den Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg, die NICHT zurückzuzahlen sind: 

Es wird geben:

9.000 EUR für Selbständige bis zu 5 Beschäftigen,
15.000 EUR bis zu 10 Beschäftigten,
30.000 EUR bis zu 50 Beschäftigten.

Antragsformulare sollen nach Auskunft des Ministeriums bis Mittwochabend (25.03.2020) online verfügbar sein.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Infos: Wirtschaftsministerium

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Ferner hat die Bundesregierung ein Milliarden-Hilfspaket für Unternehmen beschlossen. Das Gesetz wird heute (24.03.2020) im Bundestag beraten und am Freitag im Bundesrat. Sodann stehen unter anderem sofort abrufbare Mittel wie folgt bereit:

Unternehmen bis 5 Beschäftigte:   9.000 EUR
Unternehmen bis 10 Beschäftigte: 15.000 EUR.

Anträge sollen nach Zustandekommen des Gesetzes voraussichtlich am Freitag, 27.03.2020 online zur Verfügung stehen. 

Mehr dazu hier: Bundesfinanzministerium
 


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