Steuerstrafrecht & Selbstanzeige
Ihre Chance, steuerlich reinen Tisch zu machen
Das Bankgeheimnis in der Schweiz und Liechtenstein ist Geschichte. Nicht erst seit dem Auftauchen verschiedener CDs mit den Namen deutscher Steuersünder drohen steuerliche Vergehen ans Licht zu kommen. Der Fall „Uli Hoeneß“ demonstriert klar, wohin eine „verunglückte“ Selbstanzeige führen kann und dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist und entsprechend geahndet wird.
Die Gründe für eine Steuerhinterziehung sind vielfältig. Leicht können schlicht Angaben vergessen oder falsch übermittelt werden. Doch es gilt der Grundsatz: Wer Steuern hinterzieht, wird bestraft. In schweren Fällen drohen hohe Gefängnisstrafen.
Um der Härte des Gesetzes zu entgehen, winkt die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Diese ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden. Denken auch Sie darüber nach, durch eine Selbstanzeige endlich einen Schlussstrich zu ziehen? Oder sind Sie bereits ins Fadenkreuz der Steuerfahndung geraten? Dann wenden Sie sich an uns – wir helfen Ihnen weiter.
Umfassendes Fachwissen in Straf‐ und Steuerrecht
Für die Strafverteidigung solcher Fälle sind tiefgreifende Kenntnisse des materiellen Steuerrechts und des Strafrechts unerlässlich. Durch meine frühere Tätigkeit als Betriebsprüfer und Steuerfahnder bin ich auf beiden Gebieten versiert. Ich kenne die Arbeitsweise und Blickwinkel der Gegenseite ganz genau. In komplexen Verfahren arbeite ich mit erfahrenen Fachanwälten zusammen
In den letzten Jahren haben mein Team und ich mehrere Verfahren unserer Mandanten zu ihren Gunsten abgeschlossen. Gerne unterstützen wir auch Sie mit unserem Experten‐Wissen in Steuerstrafverfahren. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.