Lohnbuchhaltung
Phantomlohn und andere Finessen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts
Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind zahlreiche Regelungen zu beachten, die sich zudem noch ständig ändern. Ob Lohnnebenkosten, Prämienzahlungen, Kurzarbeitergeld, Tarifvereinbarungen oder Altersteilzeit: In allen Lohnbereichen gilt es, sich umfassend auszukennen und über das jeweils erforderliche Spezialwissen zu verfügen.
Lohnbuchhaltung ist ein sehr sensibles Thema, denn schließlich bedeuten fristgerechte und fehlerlose Lohnzahlungen vor allem eines: zufriedene Mitarbeiter. Nur wer sich in allen Lohnbereichen auskennt, arbeitet bei der Abrechnung stets fehlerfrei.
Es prüft die Deutsche Rentenversicherung
Ein ebenfalls wichtiges Lohn-Thema sind die regelmäßigen Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung. Diese prüft nicht nur, ob die Sozialversicherungsbeiträge richtig berechnet und abgeführt wurden, sondern auch, ob tatsächlich der Mindestlohn gezahlt wurde. Und dabei kann es manch böse Überraschung geben.
Ein Beispiel: Arbeiten in einem Unternehmen geringfügig Beschäftigte, ermitteln die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung anhand der geleisteten Arbeitsstunden, ob rechnerisch der Mindestlohn gezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, muss rückwirkend für vier Jahre die komplette Sozialversicherung nachgezahlt werden. Als Arbeitgeber werden Sie hier in voller Höhe belangt und tragen neben dem Arbeitgeberanteil auch den Arbeitnehmeranteil. Sie zahlen also Sozialversicherung auf Phantomlohn – Lohn, der nie geflossen ist.
Das leisten wir für Sie:
- Einrichtung der Lohnbuchhaltung – inklusive Anlage von Arbeitnehmerstammdaten
- Durchführung sämtlicher Lohnabrechnungen
- Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise inkl. aller erforderlicher Jahresmeldungen
- Unterstützung bei Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
Regelmäßig geschult verfügen wir über das nötige Fachwissen und sorgen dafür, dass Ihre Löhne und dazugehörige Meldungen korrekt und pünktlich ankommen. Vertrauen Sie uns Ihre Lohnbuchhaltung an und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.