Erbschafts- & Schenkungssteuer
Wo ein letzter Wille ist, ist auch ein Erbe
Zu erben, ist eine erfreuliche Angelegenheit. Nicht immer: Insbesondere bei Schenkungen und Erbschaften zwischen entfernten Verwandten oder Nicht‐Verwandten kann die Erbschafts‐ und Schenkungssteuer eine ernstzunehmende wirtschaftliche Belastung darstellen. Stellen Sie frühzeitig (d.h. vor Eintritt des Erbfalls oder der Schenkung) die Weichen für eine steueroptimale Gestaltung Ihres Erbes. Damit sich Ihre Lieben wirklich über ihr Erbe freuen können.
Betriebsvermögen – ein Fall für den Experten
Für Betriebsübergaben müssen umfangreiche Voraussetzungen erfüllt werden, um in den Genuss steuerlicher Begünstigungen zu kommen oder komplett steuerfrei zu vererben. Dafür ist vor allem eines wichtig: die exakte Kenntnis der Steuergesetze. Gerade die Regelungen zum Betriebsvermögen sind sehr kompliziert und schnell schleichen sich Fehler ein. Grundsätzlich gibt es bei der Ausgestaltung von Erbschaften zwei Modelle: die Regelverschonung und die Verschonungsoption. Gerne beraten wir Sie, welche Variante in Ihrem Fall die bessere ist und welche Rechte und Pflichten dabei auf Sie zukommen.
Nach wie vor ist die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten die optimale Vorgehensweise, weil sie leichter zu planen ist. Lassen Sie sich von uns die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen und profitieren Sie von unseren Kenntnissen.