ACHTUNG - NEUE GRUNDSTEUER VERFASSUNGSWIDRIG

Im Januar 2023 werden nach unserer Kenntnis mehrere Klagen gegen die Berechnung des neuen Grundsteuerwertes eingereicht. 05.12.2022 by hnowatzki

ACHTUNG - NEUE GRUNDSTEUER VERFASSUNGSWIDRIG

Im Januar 2023 werden nach unserer Kenntnis mehrere Klagen gegen die Berechnung des neuen Grundsteuerwertes eingereicht. Die Gutachten zur Begründung der Klagen werden gerade von Prof. Dr. Georg Kirchhof, einem erklärten Gegner der Grundsteuer, erstellt. Die Verfahren wurden Ende November so ausgewählt, dass alle Fälle bundesweit abgedeckt sind.

Wir empfehlen, die von den Finanzämtern angeforderten Erklärungen erst kurz vor Fristablauf im Januar 2023 zu übermitteln. Denn:

Erst wenn die Finanzgerichtsverfahren anhängig sind, besteht beim Einlegen eines Einspruchs die Möglichkeit, eine Einspruchsentscheidung zu verhindern und Ruhen des Verfahrens zu beantragen, bis rechtskräftige Urteile vorliegen. Denn sonst müssen Sie selbst klagen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


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