Buchhaltung selbst machen spart die Kosten für den Steuerberater

Hier mal aus aktuellem Anlass ein Beispiel, wohin das führen kann 21.03.2018 by hnowatzki

Der Mandant hat über vier Jahre sowohl Buchhaltung, als auch Steuererklärungen und Jahresabschlüsse  seiner UG (haftungsbeschränkt) selbst erstellt. Nun kommt der Betriebsprüfer des Finanzamts und stellt folgendes fest:

Der Mandant hat seine privaten Ausgaben vom Bankkonto der UG bestritten und diese jeweils wie folgt gebucht:

2100 (Privatentnahmen) an 1800 (Bank)

Über drei Jahre sind dabei insgesamt 96.000 Euro gebucht worden.

Entnahmen aus einer UG sind nicht möglich. Zahlungen an den Gesellschafter sind entweder Geschäftsführergehalt, Darlehen oder verdeckte Gewinnausschüttungen. Da weder ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, noch ein Darlehensvertrag vorliegen, können es nur verdeckte Gewinnausschüttungen sein. „Ihr Mandant hat das ja durch seine Buchungen auch zum Ausdruck gebracht“, sagt der Prüfer.

Zum allem Überfluss hat der Mandant auch noch die Betriebsprüfung selbst betreut und mich erst jetzt – die geänderten Steuerbescheide in der Hand – aufgesucht und um Hilfe gebeten.

Er hat mich ausdrücklich ermächtigt, den Sachverhalt hier anonymisiert darzustellen, um andere davor zu bewahren, den gleichen Fehler zu machen.

Was hat der Prüfer leider zu recht aus den Buchungen gemacht?

1. Gewinnerhöhung bei der UG um 96.000 Euro

  • -> 14.400 Euro Körperschaftsteuer  
  • -> 14.000 Euro Gewerbesteuer

2. Einkommenserhöhung  beim Geschäftsführer (Steuersatz 30%)  96.000 Ausschüttung - 38.400 steuerfreie Teileinkünfte = 57.600 Euro

  • -> 17.280 Euro Einkommensteuer

Dagegen ist kein Kraut mehr gewachsen, dann

a) Rückwirkende Darlehens- oder Geschäftsführerverträge zwischen UG und Gesellschafter sind steuerlich unwirksam, wären also nur für die Zukunft möglich.  

b) Die Buchführung hat erhöhte Beweiskraft

Was ich noch tun kann, ist, den Mandanten aus dem eingeleiteten Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung herauszubekommen.

Rechnen wir doch einmal nach, was passiert wäre, wenn der Mandant von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch genommen hätte:

Der Mandant hat an Steuerberaterhonoraren gespart:

Für Buchführung: 48 x 500 24.000 Euro
Für Jahresabschlüsse 4 x 2.500 10.000 Euro
Für Steuererklärungen 4 X 1.000 4.000 Euro
Ersparnis Insgesamt 38.000 Euro

 

Stattdessen muss er nun an das Finanzamt 45.680 Euro zahlen.

Hinzu kommen  Zinsen auf die Steuernachzahlungen von 6% p.a.  

2013      2,000 Euro  
2014      1.300 Euro  
2015      680 Euro

Geldauflage für die Einstellung des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung nach § 153a StGB:  10.000 Euro  

59.660 Euro Schaden insgesamt.

 

Durch eine einfache Beratung wäre der finanzielle Aufwand der UG deutlich niedriger gewesen. Von der emotionalen Belastung eines Steuerstrafverfahrens mal ganz abgesehen. 


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